Konjunkturpaket II
Mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland haben der Bundestag und der Bundesrat das sog. „Konjunkturpaket II“ am 2. März 2009 beschlossen.
Nach Art. 7 (Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG) unterstützt der Bund mit rund 10 Milliarden EUR zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder; die Länder sollen einen Co-Finanzierungsanteil von 25 % (ca. 3,3 Milliarden EUR) übernehmen.
Das Land NRW erhält aus dem kommunalen Investitionsprogramm des Bundes einen Anteil von 21,34 %. Mindestens die Hälfte des Investitionsvolumens soll noch im Jahre 2009 wirksam umgesetzt werden.
Es sollen 65 % der Investitionen auf den Investitionsschwerpunkt Bildung (Kindergärten, Schulen, Hochschulen) und 35 % auf die Bereiche der Infrastruktur (Verkehr, Krankenhäuser, Städtebau, Informationstechnologie) entfallen.
Das ZuInvG stellt insbesondere auf Zusätzlichkeit und Doppelförderung ab. Die Zusätzlichkeit der geförderten Maßnahmen muss sowohl vorhabenbezogen als auch in Bezug auf die Summe der konsolidierten Investitionsausgaben des jeweiligen Landes einschließlich der Kommunen gegeben sein. Zudem wird die Doppelförderung ausgeschlossen, d.h. dass nicht zusätzlich nach anderen Gesetzen Finanzhilfen gewährt werden sollen.
Die Einzelheiten des Verfahrens zur Durchführung des ZuInvG werden durch die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern vom 2. April 2009 geregelt.
„Re Pro“ – Rechtliche Projektbegleitung
NIEBAUM RECHTSANWÄLTE ist eine Sozietät von Rechtsanwälten, die sich mit der Beratung kommunaler Auftraggeber und der juristischen Projektbegleitung kommunaler Investitions- und Bauvorhaben befasst.
Die Sozietät beschäftigt kompetente Rechtsanwälte, die u. a. auf die Beratungsthemen Vergaberecht, Förderrecht, Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht, allgemeines Vertragsrecht spezialisiert sind und darüberhinaus auch wirtschaftliche und funktionale Aspekte in die Beratung einbeziehen.
Wir begleiten als externe Berater die Kommune bei der Vorbereitung, der Ausführung u. dem Abschluss aller Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II.
Das Ziel besteht darin, Rechtssicherheit zu schaffen und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten.
Wir bearbeiten alle Fragestellungen rechtlicher und wirtschaftlicher Art für die Dauer des Projektes. Im Bedarfsfall kooperieren wir mit Wirtschaftsprüfern und Projektsteuerern.
Unsere Tätigkeit umfasst alle Phasen und Einzelabschnitte des Projektes, beginnend mit der Projektvorbereitung über die Projektausführung bis zum Projektabschluss.
Unsere Serviceleistungen:
1. Planung / Vorbereitung des Projekts
1.1 Prüfung der Förderbedingungen
- Prüfung Vergabeverfahren
- Organisation des Verfahrens für Dritte
- Klärung der Rahmenbedingungen für Fördermittel
- Laufende Information und Abstimmung mit dem Auftraggeber
1.2 Ermitteln der Grundlagen für Präqualifikation
1.3 Vorbereitung des Terminsrahmens
- Aufstellung Generalablaufplan
2. Steuerung / Ausführung des Projektes
2.1 Orga-Handbuch
- Dokumentation projektbezogener Plandaten
- Mitwirken bei Genehmigungsverfahren
2.2 Maßnahmenkontrolle (Einhaltung der Projektziele)
- Freigabe der Firmenliste für Ausschreibungen
- Abgleich mit Förderbedingungen
- Überprüfen der Vorgaben
- Mitwirken bei Vergabeverhandlungen
- Prüfung der Projektberichte
2.3 Ablaufsteuerung
- Ablaufsteuerung für Planung
- Ablaufsteuerung für Ausführung
- Ablaufbesprechungen / Vorschläge Abstimmung von Anpassungsmaßnahmen
- Anpassungsmaßnahmen bei Gefährdung von Projektzielen
2.4 Ablaufbesprechungen
- Abstimmung von Anpassungsmaßnahmen
- Sondermaßnahmen bei Gefährdung von Projektzielen
3. Projektabschluss / Controlling
- Fortschreibung Projekthandbuch
- Bewertung von Rückzahlungsrisiken
- Erstellung eines Projektabschlussberichts
4. Übergeordnete Leistungen
- Teilnahme an Projektbesprechungen
- Laufendes Berichtswesen
- Erstellung von Verwendungsnachweisen (Kriterien der Zusätzlichkeit etc.)
- Erstellung von Vergabevermerken